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Bildungsprämie
Lernen gehört zu den wichtigsten politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen in Deutschland. Bildung entscheidet über die Perspektive jedes Menschen. Des weiteren entscheidet Bildung über den Erfolg der Wirtschaft und die Zukunft der Gesellschaft. Deshalb stellt die Bundesregierung eine Bildungsprämie zur Verfügung.
Ziel der Bundesregierung ist, mit Hilfe dieser Prämie, Deutschlands wichtigste Ressource Bildung stärker für die wirtschaftliche Dynamik und die persönlichen Aufstiegschancen zu fördern.
Da Bildungsausgaben als Investitionen verstanden werden müssen, auch von denen, die noch nicht in ihre eigene Bildung investiert haben, gibt es drei Komponente als Hilfe zur Finanzierung individueller beruflicher Weiterbildung:
Den Prämiengutschein in Höhe von 154 € können nur Erwärbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 17.900 € (oder 35.800 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Sie selbst müssen mindestens die gleiche Summe dazu bezahlen.
Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.
Es kann auch bei höheren Einkommen ein Weiterbildungsdarlehen in Anspruch genommen werden. Dort wird die Rechtsgrundlage eine Förderrichtlinie sein.
Prämiengutscheine gibt es in ausgewählten Beratungsstellen, ab dem 01.12.2008
Für mehr Informationen besuchen Sie bitte die Seite der Bildungsprämie.